Alarmanlagen in Kraftfahrzeugen sollen den Diebstahl eines Fahrzeuges oder von Bauteilen und Gegenständen, die sich in ihm befinden, durch akustischen und optischen Alarm erschweren. Dabei können, zum Beispiel, alle Türen, die Motorhaube, die Heckklappe, Fahrzeugbewegungen, der Innenraum sowie Manipulationen an der Batterie, am Signalhorn und der Zündung mit verschiedenen Sensoren überwacht werden. Bei unberechtigten Zugangsversuchen wird die Hupe und/oder die Scheinwerfer, Blinkleuchten des Fahrzeuges mit gleichmäßigen Huptönen und/oder der Lichthupe in Gang gesetzt, um auf den unberechtigten Zugriff aufmerksam zu machen. Zusätzlich wird bei entsprechend ausgestatteten Fahrzeugen die Wegfahrsperre eingeschaltet.
Aktiviert werden derartige Systeme regelmäßig durch das Verschließen des Fahrzeugs.
International sind derartige Warnanlagen unterschiedlich reglementiert, in Deutschland gibt das Signalhorn für 28 Sekunden ein intermittierendes Signal, in der Schweiz einen Dauerton ab. Der optische Alarm erfolgt für 5 Minuten über die Warnblinkanlage oder für 28 Sekunden durch das Abblendlicht.
Darüber hinaus gibt es mittlerweile Systeme, die den Besitzer des Kfz per SMS, e-mail oder GPS den Standort des Fahrzeugs dem rechtmäßigen Besitzer anzeigen können.
Alarmanlagen in Kraftfahrzeugen sollen den Diebstahl eines Fahrzeuges oder von Bauteilen und Gegenständen, die sich in ihm befinden, durch akustischen und optischen Alarm erschweren. Dabei...
mehr erfahren »
Fenster schließen
Alarmanlagen
Alarmanlagen in Kraftfahrzeugen sollen den Diebstahl eines Fahrzeuges oder von Bauteilen und Gegenständen, die sich in ihm befinden, durch akustischen und optischen Alarm erschweren. Dabei können, zum Beispiel, alle Türen, die Motorhaube, die Heckklappe, Fahrzeugbewegungen, der Innenraum sowie Manipulationen an der Batterie, am Signalhorn und der Zündung mit verschiedenen Sensoren überwacht werden. Bei unberechtigten Zugangsversuchen wird die Hupe und/oder die Scheinwerfer, Blinkleuchten des Fahrzeuges mit gleichmäßigen Huptönen und/oder der Lichthupe in Gang gesetzt, um auf den unberechtigten Zugriff aufmerksam zu machen. Zusätzlich wird bei entsprechend ausgestatteten Fahrzeugen die Wegfahrsperre eingeschaltet.
Aktiviert werden derartige Systeme regelmäßig durch das Verschließen des Fahrzeugs.
International sind derartige Warnanlagen unterschiedlich reglementiert, in Deutschland gibt das Signalhorn für 28 Sekunden ein intermittierendes Signal, in der Schweiz einen Dauerton ab. Der optische Alarm erfolgt für 5 Minuten über die Warnblinkanlage oder für 28 Sekunden durch das Abblendlicht.
Darüber hinaus gibt es mittlerweile Systeme, die den Besitzer des Kfz per SMS, e-mail oder GPS den Standort des Fahrzeugs dem rechtmäßigen Besitzer anzeigen können.